Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/136  

Betreff: Diskussion zu Organisationsformen der hauptamtlichen Führung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
21.11.2019 
Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Organisationsform

 

Aus der Gemeinde Tarp heraus ist der Diskussionsprozess über die mögliche Hauptamtlichkeit gewünscht.

 

Dieses ist in der Gemeinde Tarp bereits seit Jahrzehnten ein Thema, da die Gemeinde Tarp als Unterzentrum mit den verschiedensten Gewerken und der daher gehenden Anzahl von Beschäftigten eine Größe angenommen hat, welche einen entsprechenden erforderlichen zeitlichen Umfang einnimmt sowie die Präsenz und Ansprechbarkeit vor Ort erfordert.

 

Alleine der zeitliche Umfang ist für eine ehrenamtliche Begleitung kaum noch zumutbar. Aktuell hat die Gemeinde 5.725 Einwohnerinnen/Einwohner .

 

Neben der Betrachtung, in welcher Form die Gemeinde geführt werden kann, ist die innere Organisation von der Führung hin zu den Gewerken (Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten) zu betrachten. Dies erfolgt gesondert.

 

Folgende Modelle sind zu betrachten:

 

A. weiterhin ehrenamtliche Führung

B. Hauptamtliche/r Bürgermeister/in im ehrenamtlichen Amtsverbund

C. Hauptamtliche/r Bürgermeister/in mit Verwaltungsverantwortung

a. im Amtsverbund

b. durch eine Gemeindefusion

 

 

zu A.

Die Variante ist die seit Jahrzehnten angewandte. Sie ist die kostengünstigste Variante für die Gemeinde mit den dargestellten Erfordernissen an das Ehrenamt.

 

 

Zu B.

Die Gemeinde entscheidet sich für eine hauptamtliche Führung. D. h. der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf eine festzulegende Wahlzeit gewählt und zum Wahlbeamten auf Zeit ernannt. Die Einstufung wäre nach A14 vorzunehmen. Die reinen jährlichen Gehaltskosten lägen bei etwa 77.000 €. Hinzu kommen Beiträge an die Versorgungsausgleichkasse sowie Pensionslasten zu gegebener Zeit.

 

In der Verwaltungsstruktur wäre dieses wie bisher (A.) einzugliedern. Keine eigene Verwaltung und keine direkte Einwirkungsmöglichkeit.

 

Zu C. a.

Die Gemeinde übernimmt die Verwaltungsgeschäfte und verwaltet dadurch die amtsangehörigen Gemeinden mit. Dieses wäre vertraglich auszugestalten und dabei die Umlage dieser festzulegen und einige organisatorische Dinge. Bzgl. der Leitung gelten die gleichen Inhalte wie zu B. mit Ausnahme der Besoldungsstufe, welche mit A16 einzustufen wäre, welche jährliche Gehaltskosten von etwa 95.000 € bedeuten würde. Rest wie oben.

 

Der/die Bürgermeister/in wäre Dienstvorgesetzte der Beschäftigten der Verwaltung und hat direkten Zugriff im Rahmen dieser Eigenschaft.

 

 

Zu C. b.

Eine andere Möglichkeit wäre (die auch im Gemeindeprüfungsbericht angesprochene Variante) auch eine Gemeindefusion aller drei Gemeinden. Die Haushalte würden zu einem verschmelzen und die politischen Akteure würden sich aus den jeweiligen Orten zusammensetzen.

 

Ausschüsse auf Amtsebene würden entfallen und die jeweiligen Ausschüsse der neuen Gemeinde würden die Angelegenheiten im neuen Gemeindegebiet diskutieren und verantworten.

Diese Variante ist die organisatorisch am einfachsten umzusetzenden Möglichkeit. Die jeweiligen Verantwortungsstrukturen dahinter erscheinen aber auch die herausforderndsten zu sein.

 

Rein von der Geografie her würde diese Variante am ehesten in Verbindung mit einer Gebietsreform ggf. zielführend sein.

 

Die finanziellen Mehraufwendungen für den Bürgermeister sind wie in C. a. Durch eventuelle Zusammenlegungen von Ausschüssen und/oder anderer Fragen hierzu, wäre bei Bedarf alles gesondert zu betrachten.

 

            

 

 

Bei den Varianten B. und C. wird durch die Gemeindevertretung eine/n Bürgervorsteher/in gewählt, welche/r der Gemeindevertretung vorsteht und repräsentative Aufgaben wahrnimmt. Die Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei 372 € monatlich.

 

            

 

 

Im Prinzip kann man zusammenfassend sagen bzw. wäre zu diskutieren, warum will man auf die Hauptamtlichkeit wechseln. Nach bisherigen Meldungen ist der zeitliche Aufwand durch das Ehrenamt kaum noch leistbar, bzw. man findet keine Personen mehr, die dieses entsprechend auf sich nehmen.

 

Dieses kann dann nur durch eine hauptamtliche Stelle aufgefangen werden, um dieses zu kompensieren.

 

Der Unterschied von B. und C. ist das Verhältnis zur Verwaltung und eventuelle Korrekturmöglichkeiten innerhalb dieser. Beides kann funktionieren, wobei dieses stark von den jeweiligen Persönlichkeiten abhängig erscheint, welchem man aus dem Wege geht, in dem die Funktionen vereint würden.

 

Dieses wäre im Ansatz zu diskutieren. Im weiteren Verlauf wäre (je nach Entscheidung) das Gespräch und die Aufklärung mit der Kommunalaufsicht des Kreises zu führen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
2019/50/136   Diskussion zu Organisationsformen der hauptamtlichen Führung   Verwaltungsleitung   Sitzungsvorlage
2019/50/136-01   Möglichkeiten der Organisationsentlastung der Gemeindeführung   Verwaltungsleitung   Sitzungsvorlage