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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/25/010  

Betreff: Leistung von Aufwendungen/Auszahlungen für das Ausbaggern von Straßengräben
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
21.02.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
07.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Dezember 2018 wurden in der Gemeinde Oeversee Straßengräben ausgebaggert. Hierfür wurden vom Auftragnehmer im Januar 2019 Kosten in Höhe von 79.608,04 € in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag entfallen allein 45.755,69 € auf Entsorgungskosten.

 

Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 in dieser Größenordnung nicht angemeldet. Daher wurden im Haushaltsplan der Gemeinde Oeversee für das Haushaltsjahr 2018 auch nicht genügend Haushaltsmittel für das Ausbaggern von Straßengräben bereitgestellt.

 

Die Leistungen wurden im Dezember 2018 erbracht. Daher handelt es sich im Haushaltsjahr 2018 um überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 95 d Gemeindeordnung. Von den in 2018 für die Unterhaltung von Gemeindestraßen veranschlagten 40.000 € stehen noch rd.   32.000 € zur Verfügung.

 

Da die Bezahlung der Rechnung in 2019 erfolgt, wird die Auszahlung im Haushaltsplan 2019 unter dem Finanzrechnungskonto 541000.7221000 (Gemeindestraßen – Auszahlungen für Unterhaltung von Straßen und Wegen) veranschlagt.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist in 2018 durch Mehrerträge im Bereich der Steuern (+47.000 €) und Dividenden der SH-Netz AG (+52.000 €) gegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 48.000 € für das Ausbaggern von Straßengräben in 2018 wird zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Haushalt 2018: Belastung des Aufwandskontos 541000.5221000 (Gemeindestraßen – Unterhaltung Straßen und Wege) mit 79.608,04 €

 

Haushalt 2019: Belastung des Auszahlungskontos 541000.7221000 (Gemeindestraßen – Auszahlungen für Unterhaltung von Straßen und Wegen) mit 79.608,04 €

 

 

Anlage/n:

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