Vorlage - 2018/50/111
|
|
Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Tarp (FBS) beantragt für das Jahr 2019 eine Bezuschussung analog zum Vorjahr für die laufende Bildungsarbeit.
Hierbei handelt es sich um einen seit Jahren unveränderten laufenden Zuschuss i. H. v. 5.850,00 € sowie um die Übernahme der in 2019 abzurechnenden Bewirtschaftungskosten 2018 für die genutzten Räume.
Für das Jahr 2018 wurde insgesamt ein laufender Zuschuss von 5.850,00 € sowie ein Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten 2017 (Betrag steht noch nicht fest) beantragt. Hierauf hat die Gemeinde Tarp den bisherigen Anteil von 80% übernommen. Die Gemeinde Oeversee hat 1.500,00 € übernommen. Um die Arbeitsfähigkeit der FBS nicht zu gefährden, wurde beschlossen, auch den bisherigen Anteil der Gemeinde Sieverstedt von 6% (12% des bisherigen Amtsanteils) durch die Gemeinde Tarp auszuzahlen.
Bei Beibehaltung der Vorjahrespraxis ergäbe sich unter Annahme von Bewirtschaftungs-kosten von 4.650,00 € ein Zuschuss von insgesamt 10.500,00 €, von dem die Gemeinde Tarp rd. 80% (bei Übernahme des Teils der Gemeinde Sieverstedt 86%) übernähme.
Zu beschließen wäre über den laufenden Zuschuss sowie über die Übernahme der Bewirtschaftungskosten für die genutzten Räumlichkeiten.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss. Haushaltsmittel wären im Haushalt 2019 bereitzustellen.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der Familienbildungsstätte (223 KB) |