Vorlage - 2018/25/060
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Sachverhalt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, den planungsrechtlichen Rahmen für den Wiederaufbau des niedergebrannten „Historischen Krugs“ als ortsbildprägendes Objekt zu schaffen. Die bisher festgesetzten Parameter hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wiedersprachen der tatsächlichen Nutzung.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ für das Gebiet „Grazer Platz 1“ in der Gemeinde Oeversee.
- Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ verfolgt die Gemeinde Oeversee das Ziel, den planungsrechtlichen Rahmen für den Wiederaufbau des niedergebrannten „Historischen Krugs“ als ortsbildprägendes Objekt zu schaffen. Die bisher festgesetzten Parameter hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wiedersprachen der tatsächlichen Nutzung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ der Gemeinde Oeversee wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Entwurf B-Plan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Oeversee-3-Änd-B-Plan-14 (140 KB) |