Vorlage - 2018/40/023
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Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Sieverstedt schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 344.713,11 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 7.776.096,42 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.042.356,71 €
Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.
Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO den Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über den Ausgleich des Jahresfehlbetrags i. H. v. 344.713,11 €.
Ein Jahresfehlbetrag soll gemäß § 26 (3) GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit dies nicht möglich ist, ist er gemäß § 26 (4) GemHVO vorzutragen.
Die Ergebnisrücklage wurde bereits aufgebraucht und kann daher zum Ausgleich nicht verwendet werden. Der Jahresfehlbetrag wäre somit vorzutragen.
Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:
| Lt. Jahresabschluss | Beschluss Ergebnis- verwendung | Nach Verwendungs- beschluss** |
Ergebnisrücklage | 0,00 € |
| 0,00 € |
Vorgetragener Jahresfehlbetrag | -331.535,76 € | -344.713,11 € | -676.248,87 € |
Allgemeine Rücklage | 2.061.454,90 € |
| 2.061.454,90 € |
* vor Ergebnisverwendung
** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2016
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Sieverstedt beschließt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 7.776.096,42 € und einem Jahresfehlbetrag von 344.713,11 € sowie den Lagebericht zum 31.12.2015
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe (344.713,11 €) vorgetragen. .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Siehe Vorlage 2018/40/020
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