Vorlage - 2018/40/020
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Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Sieverstedt schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 344.713,11 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 7.776.096,42 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.042.356,71 €
Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO den Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2015 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss und Lagebericht zm 31.12.2015 (743 KB) |
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