Vorlage - 2018/70/027
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Satzung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe entscheidet der Schulverbandsvorsteher über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Schulverbandsvorsteher einen an die Schulverbandsversammlung weiterzuleitenden Bericht.
Aufgrund der Auflösung des Schulverbandes berichtet der Schulverbandsvorsteher in der letzten Sitzung der Schulverbandsversammlung bereits im laufenden Jahr für den o. g. Zeitraum.
Anlage/n:
Bericht des Schulverbandsvorstehers über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2018 (01.01.-06.11.2018)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Schulverbandsvorstehers über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2018 (01.01.-.06.11.2018) (113 KB) |