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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/092  

Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und denSatzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 14.09.2018 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet im nördlichen Bereich der Straße „Anemonenbogen“ innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ auf einer Fläche von rund 0,7 ha, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

B-Plan

Begründung

Abwägungstabelle

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änd. B-Plan-21 (836 KB)      
Anlage 2 2 5. Änd. B21 Begründung (478 KB)      
Anlage 3 3 5. Änd. B21 Abwägung (120 KB)