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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/089  

Betreff: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, die landesplanerische Stellungnahme und den abschließenden Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 14.09.2018 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine wesentlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

5. Abschließender Beschluss:

5.1 Die Gemeindevertretung beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp.

5.2 Die Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 

6. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

7. Weiteres Vorgehen:

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp ist dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Plan

Begründung

Umweltbericht

Abwägungstabellen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 18. FNP Änderung-Anlage 1 (1084 KB)      
Anlage 2 2 18. FNPÄ Begründung-Anlage 2 (493 KB)      
Anlage 3 3 18. FNPÄ Umweltbericht-Anlage 3 (594 KB)      
Anlage 4 4 18. FNPÄ Abwägung 3(1) und 4(1)-Anlage 4.1 (132 KB)      
Anlage 5 5 18. FNPÄ Abwägung 3(2) und 4(2)-Anlage 4.2 (99 KB)