Vorlage - 2018/50/087
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.873,64 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 29.202.680,04 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 17.033.739,67 €.
Gemäß § 95 n Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.
In § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Vor Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Verwaltung des Amtes Oeversee den beigefügten Jahresabschluss nebst Lagebericht näher erläutern.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Tarp 2012 (837 KB) |