Vorlage - 2018/50/082
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.
Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.
Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2013 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 1.811.700,04 € (Vorjahr: 1.705.711,85 €) aus. Die Summe der Erträge beträgt 361.788,49 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 310.291,23 €. Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 51.497,26 € ab.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Gemeindevertretung hat am 28.05.2015 beschlossen, dass die in 2013 erwirtschaftete Konzessionsabgabe in Höhe von 25.501,00 € und die in 2013 nachgeholte Konzessionsabgabe 2008 in Höhe von 13.724,00 €, mithin 39.225,00 €, im steuerlichen Jahresabschluss zur Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp zugeführt werden sollen.
Daher wird vorgeschlagen, diesen Beschluss auf den doppischen Jahresabschluss zu übertragen, und 39.225,00 € des Jahresüberschusses der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2013 beträgt die Ergebnisrücklage 62.458,93 €. Das sind 17,3% der Allgemeinen Rücklage, die 361.329,82 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, den verbliebenen Jahresüberschuss in Höhe von 12.272,26 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.811.700,04 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 361.788,49 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 310.291,23 € sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 51.497,26 €. Von dem vorgenannten Jahresüberschuss sind 39.225,00 € der Allgemeinen Rücklage und 12.272,26 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Wasserwerk 2013 (448 KB) |