Vorlage - 2018/70/025
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Sachverhalt:
Der Schulverband Tarp-Jerrishoe hat gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2013 des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 46.522,39 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.627.015,27 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 3.100.295,08 €.
Gemäß § 8 der Verbandssatzung wird die Prüfung des Jahresabschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Dieser hat den Jahresabschluss per 31.12.2013 am 06.11.2018 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.
Laut § 14 GkZ in Verbindung mit § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Verbandsversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2013 beträgt die Ergebnisrücklage 466.200,81 €. Das sind 18% der Allgemeinen Rücklage, die 2.587.571,88 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2013 entstandenen Jah-resüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.627.015,27 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 46.522,39 € sowie den Lagebericht per 31.12.2013. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Schulverband T-J 2013 (442 KB) |