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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/70/021  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2012 sowie über die Ergebnisverwendung 2012
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2012 des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe schließt mit einem Jahresüberschuss von 66.951,24 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.927.887,01 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.053.772,69 €

 

Gemäß § 95n (5) GO / § 14 GkZ prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.

 

Hiernach erfolgt gemäß § 95n (3) GO / § 14 GkZ die Vorlage durch den Schulverbandsvorsteher an die  Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 66.951,24 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend von Satz 1 die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen

 

Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf 2.587.571,88 €, entsprechend 21,69% der Bilanzsumme, so dass die Ergebnisrücklage höchstens 33% der Allgemeinen Rücklage erreichen darf.  Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor. Um möglicherweise in späteren Jahren entstehende Jahresfehlbeträge abdecken zu können, empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage höchstmöglich (um 66.951,24 €) aufzufüllen. Die Ergebnisrücklage beliefe sich nach Auffüllung auf 18,01% der Allgemeinencklage.


 

Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2012*

Beschluss

Ergebnis-verwendung

 

Nach Verwendungs-

beschluss**

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

Ergebnisrücklage

399.249,57 €

66.951,24 €

 

466.200,81 €

Allgemeine Rücklage

2.587.571,88 €

0,00 €

 

2.587.571,88 €

 

 

66.951,24 €

 

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2013

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Schulverbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 11.927.887,01 € und einem Jahresüberschuss von 66.951,24 € sowie den Lagebericht zum 31.12.2012.

 

Der Jahresüberschuss i. H. v. 66.951,24 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2012 (471 KB)