Vorlage - 2018/50/032
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Bürgermeister einen an die Gemeindevertretung weiterzuleitenden Bericht.
Anlage/n:
Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017 (117 KB) |