Vorlage - 2018/40/005
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 (2) Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.
Anlage/n:
Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017 (115 KB) |