Vorlage - 2017/50/037
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Sachverhalt:
Die Grüngutannahmestelle in der Gemeinde Tarp wird von der Firma Beraldi betrieben. Der für den Betrieb des Grüngutannahmeplatzes geschlossene Vertrag wurde durch die Firma Beraldi zum 01.03.2018 gekündigt.
Hintergrund der Kündigung sind die gesetzlichen Veränderungen. Bereits im Jahr 2012 wurde die Bioabfallverordnung novelliert. Nun will sich das Land jedoch an die Umsetzung machen. Die Bedingungen zum Betrieb einer Grüngutannahmestelle wurden massiv verschärft. Neben baulichen Anforderungen zum Grundwasserschutz und zur Minimierung von Geruchs-, Staub- und Keimemissionen sowie dem Häckseln der Bioabfälle, bestehen Nachweis- und Dokumentationspflichten. Diese sind nur mit erhöhtem Personalaufwand zu bewerkstelligen, da die Annahme, die Behandlung und die Abgabe ausführlich zu dokumentieren sind.
Ein Betrieb der Grüngutannahmestelle durch die Gemeinde Tarp ist nun zu prüfen.
Die genauen Anforderungen an den Betrieb einer Grüngutannahmestelle sollen in einem Merkblatt für Kommunen zum Umgang mit der Verordnung zusammengefasst werden. Das Merkblatt befindet sich jedoch noch immer in der Erstellung durch das Umweltministerium. Klar ist, dass Investitionen für bauliche Veränderungen und die Einstellung von weiterem Personal notwendig werden würden.
Da die weiteren rechtlichen Vorgaben aufgrund des noch ausstehenden Merkblattes noch nicht absehbar sind, wird empfohlen, im Jahr 2018 keine Grüngutannahmestelle in Tarp anzubieten. Eine Entsorgungsmöglichkeit ist für jeden Haushalt gegeben, da zwischenzeitlich jeder eine Biotonne vorhalten muss und die Annahmestelle in Eggebek zur Verfügung steht.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss der Gemeinde Tarp empfiehlt und die Gemeindevertretung beschließt, für das Jahr 2018 zunächst auf die Einrichtung einer Grüngutannahmestelle zu verzichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Ggf. im Haushalt 2018 zu berücksichtigen
Anlage/n:
keine