Vorlage - 2017/50/027
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.
Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.
Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2011 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 1.390.614,34 € (Vorjahr: 1.172.591,02 €) aus. Die Summe der Erträge beträgt 329.450,92 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 317.248,92 €. Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.202,00 € ab.
Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2011 beträgt die Ergebnisrücklage 49.214,52 €. Das sind 15% der Allgemeinen Rücklage, die 328.096,82 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2011 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.390.614,34 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 329.450,92 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 317.248,92 € sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.202,00 €. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Wasserwerk 2011 (453 KB) |