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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg" hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/093 Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg"
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Punkt erläutert Herr Nörenberg, dass aufgrund einer Planänderung eine erneute Auslegung und Beteiligung erfolgen muss. Ein lärmtechnisches Gutachten musste erstellt werden. Daraus sind erforderliche Maßgaben als Regelung in den B-Plan eingeflossen. Es sind Schutzmaßnahmen erforderlich im südlichen Planbereich. Da Änderungen erfolgt sind, ist der Plan nun erneut auszulegen und zu den geänderten Bestandteilen können erneut Stellungnahmen abgegeben werden.


Beschluss:
 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28rchenwegr das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Im Rahmen der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  3. Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB werden die Stellungnahmen nur von denjenigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingeholt, welche von den Planänderungen bzw. -ergänzungen betroffen sind.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig