Auszug - 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nörenberg erläutert, dass es sich bei diesem Verfahren um den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes handelt und beschreibt die genaue Lage des Gebietes. Außerdem berichtet es noch kurz von einem Gespräch mit dem Wasser- und Bodenverband. Mittelfristig soll eine Verlegung des Vorfluters vorgenommen werden. Vor Beginn der Bautätigkeit werden Erkundungs-Grabungen des Archäologischen Landesamtes erfolgen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.
Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig