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Auszug - Parksituation in der Hermann-Löns-Straße, Einmündung Drosselweg, Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Parkverbots  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/083 Parksituation in der Hermann-Löns-Straße, Einmündung Drosselweg, Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Parkverbots
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

Ordnungsamt und Ausschussvorsitzendem erreichten Beschwerden aus dem Drosselweg. Beschwerdegegenstand sind parkende Fahrzeuge in der Hermann-Löns-Straße gegenüber der Einmündung Drosselweg. Die Situation vor Ort sieht wie folgt aus:

Die Beschwerdeführer geben an, dass sie bei Ausfahrt aus dem Drosselweg nicht nur rechts-vor-links beachten müssten, sondern auch, wenn Fahrzeuge gegenüber des Drosselwegs parken, die Vorfahrt der Fahrzeuge, die aus der anderen Richtung kommen beachten müssen, weil sie bei der Ausfahrt dann die Fahrbahngegenseite nutzen müssen. Erschwerend hinzu kommt, dass der große Parkplatz am Ende des Drosselweges meist noch viele ungenutzte Stellflächen aufweist.
Grundsätzlich gibt es nach StVO kein Park- oder Halteverbot gegenüber von Straßeneinmündungen.
Anordnungen von Park- oder Halteverboten mit einer entsprechenden Beschilderung sind grundsätzlich möglich, müssen aber ermessensfehlerfrei sein. Dazu muss das Park- oder Halteverbot, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Ein Park- oder Halteverbot wäre geeignet, das Parken gegenüber dem Drosselweg zu verhindern. Die Anordnung eines Parkverbots wäre gegenüber dem Halteverbot das mildere Mittel, andere mildere Mittel, die das gleiche Ziel erreichen sind nicht ersichtlich. Ein Parkverbot wäre somit auch erforderlich. Fraglich ist, ob ein Parkverbot auch verhältnismäßig ist. Abzuwägen sind hier auf der einen Seite die möglichen Einschränkungen für den ruhenden Verkehr und auf der anderen Seite die jetzigen Einschränkungen für den fließenden Verkehr aus dem Drosselweg in Richtung Klaus-Groth- Straße.
Rahmenbedingungen als Grundlage zur Diskussion:
Im Drosselweg wohnen zurzeit 29 Personen über 18 Jahre. Die Hermann-Löns-Straße ist eine Sackgasse.

Sowohl für die Bejahung als auch für die Verneinung der Verhältnismäßigkeit eines Parkverbots gibt es Argumente. Diese auszutauschen und zu bewerten obliegt dem Ausschuss.

Finanzielle Auswirkungen /Mittelbeschaffung:

je nach Beschluss, Kosten für die Aufstellung von 2 Schildern: ca. 350,00 EUR.


Beschluss:

Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit für Einschränkungen des ruhenden Verkehrs, der Antrag wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig