Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der Offenen Ganztagsschule, hier: Gebührenerhebung
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Beratung |
Nach der bestehenden Satzung der Offenen Ganztagsschule werden seit Beginn dieses Schuljahres monatliche Pauschalen für die Teilnahme am Betreuungs-/Kursprogramm sowie für die Teilnahme am Mittagessen erhoben. Frau Kubut informiert darüber, dass dem Schulträger zwei Schreiben von Eltern vorliegen, denen die Pauschale für die Betreuung/ Kurse zu hoch sei. Herr Harms weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß einer ihm vorliegenden Fälligkeitsliste der Amtskasse Oeversee bei 14 Erziehungs-berechtigten Zahlungsrückstände bestehen.
Frau Kubut führt weiter aus, dass die Satzung bisher nur eine Gebührenermäßigung für Geschwisterkinder vorsieht. Es stellt sich nun die Frage, ob der Schulträger eine weitere Ermäßigung für beispielsweise Familien, die einen Anspruch auf Leistungen aus Bildung & Teilhabe haben, in die Satzung aufnehmen will.
Die Förderrichtlinie für die Offenen Ganztagsschulen sieht vor, dass Elternbeiträge erhoben werden können, diese aber nicht zum Ausschluss führen dürfen.
Nach kurzer Aussprache verständigt sich die Verbandsversammlung darauf, dieses Thema in einer Sitzung am Ende des Schuljahres nochmals zu behandeln. Auf Vorschlag von Herrn Steffensen sollte bis dahin geklärt werden, ob der Schulträger sich die Einkommens-verhältnisse von Zahlungssäumigen grundsätzlich offenlegen lassen darf.