Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Siehe 7.1.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 26 "Rodelbarg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig