Auszug - Kenntnisnahme der Nachkalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Jahres 2018
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Beratung |
Carsten Steffensen berichtet, dass die Gekom GmbH die Nachkalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Jahres 2018 vorgenommen hat. Für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung hat sich eine Kostenunterdeckung in Höhe von 39.116,94 € ergeben. Auf den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entfällt eine Kostenüberdeckung in Höhe von 298,18 €.
Damit beträgt der für Kostenüberdeckungen gebildete Sonderposten gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO-Doppik für den Gebührenausgleich am Ende des Betrachtungszeitraumes (2018) 218.470,04 €.
Dieses wird zur Kenntnis genommen.