Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp zum Stichtag 31.12.2014 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2014
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch dieser Tagesordnungspunkt wird von Frau Rohrbach dargelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.
Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.
Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2014 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 2.003.536,70 € aus. Die Summe der Erträge beträgt 366.085,23 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 384.713,45 €. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.628,22 € ab.
Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage, die zum Bilanzstichtag 74.731,19 € aufweist, ausgeglichen werden.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.003.536,70 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 366.085,23 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 384.713,45 € sowie einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.628,22 €. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag soll aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig