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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2013 sowie über die Ergebnisverwendung 2013  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/110 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2013 sowie über die Ergebnisverwendung 2013
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rohrbach erläutert die Beschlussvorlage sehr ausführlich. Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 610.117,61 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 33.004.803,15 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 17.717.046,24 €.

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Dieser hat den Jahresabschluss per 31.12.2013 am 24.10.2019 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2013 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Laut § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2013 beträgt die Ergebnisrücklage 1.982.345,77 €. Das sind 14,7% der Allgemeinen Rücklage, die 13.486.811,03 € aufweist.

Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2013 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

Sofern der in 2013 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 2.592.463,38 € aufweisen. Dies sind 19,2% der Allgemeinen Rücklage.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 33.004.803,15 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 610.117,61 € sowie den Lagebericht per 31.12.2013. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig