Auszug - Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Beratung und Beschlussfassung über die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister führt hier kurz aus. Die Fortschreibung erfolgt pflichtgemäß alle 5 Jahre. Näheres ist in der Beschlussvorlage ausführlich beschrieben.
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt den gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Tarp.
Der Beschluss und der Lärmaktionsplan sind öffentlich bekannt zu machen und im Internet zu hinterlegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig