Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nörenberg führt hierzu aus. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden in seiner Vorstellung zusammengefasst. Er erläutert, dass die Bauleitplanung in enger Abstimmung mit der Edeka für deren Neubau-Planung entstanden ist.
Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung des B-Planes Nr. 27 für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke, nördlich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Knutzen-Wald“ sowie südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ mit dem bestehenden Kindergarten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 „Schellenpark Ost“.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.
3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig