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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/096 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr renberghrt hierzu aus. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden in seiner Vorstellung zusammengefasst. Er erläutert, dass die Bauleitplanung in enger Abstimmung mit der Edeka für deren Neubau-Planung entstanden ist.

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 20. F-Plan Änderung und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke, nördlich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Knutzen-Wald“ sowie südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ mit dem bestehenden Kindergarten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 „Schellenpark Ost“.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4

Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig