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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
Zusatz: Vorprogramm: -Vorstellung Versorgungssituation Gemeinde Tarp- Herr Johannes Lüneberg, stellv. Ltg. BKZSH Beginn der Sitzung 19:30 Uhr
2018/50/091 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die vorliegende Planung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 Gewerbegebiet Nord“ wird durch Herrn Nörenberg kurz dargelegt. Das zunächst vorgesehene beschleunigte Verfahren war hier nicht möglich. Es erfolgte daher eine Verfahrensumstellung auf ein reguläres Verfahren.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“r das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
  2. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
  3. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

Hinweis:

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ersetzt den bereits gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 22.02.2018. Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO im Rahmen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, ist das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB in der beabsichtigten Form nicht durchführbar. Es erfolgt eine Verfahrensumstellung auf ein reguläres Verfahren. Das bereits durchgeführte Beteiligungsverfahren wird als frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angesehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig