Auszug - Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Tarp - Beratung und Beschlussfassung
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage über die Änderungen, die durch die Übernahme der alleinigen Schulträgerschaft der Alexander-Behm-Schule notwendig sind.
Es muss über die Entschädigung des neuen Schulausschussvorsitzenden (früher Schulverbandsvorsteher) in die Satzung aufgenommen werden. Die Höhe wird im Ausschuss beraten.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig eine Entschädigung in Höhe von 13 v. H. des Höchstsatzes nach § 2 Abs. 1 pro Monat für den Schulausschussvorsitzenden festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig