Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch diese Vorlage wird von Frau Henningsen kurz erläutert. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes, welches die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen an diesem Standort ermöglichen soll. Die Gemeinde reagiert damit auf den wachsenden Bedarf aufgrund der wohnbaulichen Entwicklung im Schellenpark und sorgt für eine flächendeckende Nahversorgung. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.
Das Gelände soll als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig