Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beschlussfassung über die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/062 Beschlussfassung über die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In die Vorlage hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Es handelt sich um den 1. Nachtrag, nicht um den 6.

Durch die neue Landesverordnung sind die Sätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger rückwirkend zum 01. Januar 2018 geändert worden. Neben den in der Richtlinie benannten Entschädigungen erhalten zusätzlich die Atemschutzgerätewarte sowie die Funkwarte betragsmäßige Entschädigungen laut den Satzungen der Gemeinden. Bisher haben die Atemschutzgerätewarte in Oeversee und Sieverstedt eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € / Monat erhalten. Die Atemschutzgerätewarte in Tarp erhielten aufgrund eines damaligen Mehraufwandes 30,00 € / Monat und die Atemschutzgerätewarte der Ortswehr Keelbek 20,00 €. Auf der Wehrführerdienstversammlung am 28. Juni 2018 wurde von den Wehrführern vorgetragen, dass die Aufwandsentschädigungen aller Atemschutzgerätewarte in den Gemeinden identisch sein sollten, da mit Einrichtung und Nutzung der gemeinsamen Atemschutzwerkstatt in Oeversee der Arbeitsaufwand für alle Betroffenen in allen Wehren gleich ist. Eine Anpassung für alle auf 30,00 € / Monat wurde empfohlen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung in der Gemeinde Tarp gem. anliegendem Entwurf rückwirkend zum 01. Januar 2018.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig