Auszug - Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Puhlmann als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, berichtet über die direkt vor dieser Sitzung stattgefundene Vorprüfung der Wahl. Einsprüche gegen die Wahl wurden nicht vorgetragen. Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten liegen nicht vor.
Beschluss:
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig