Auszug - Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung
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Beratung |
Der Vorsitzende Ralf Bölck eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäße Ladung fest.
Der Amtsausschuss beschließt einstimmig, dass Tagesordnungspunkt 16 „Personalangelegenheiten“ nichtöffentlich beraten werden soll.
Zu den anstehenden Wahlen und Abstimmungen wird durch Horst Rudolph vorgetragen, dass mit der Änderung der Amtsordnung zum 01.06.2018 im Amtsausschuss eine Stimmgewichtung gilt, welche bei Wahlen und Sachbeschlüssen anzuwenden ist. Dieses ist nur im Amtsausschuss anzuwenden. Bei den Ausschüssen des Amtes gilt weiterhin eine Stimme pro Mitglied. Es wird vorgetragen, dass die Gemeinden pro 250 Einwohnern eine Stimme haben. Die Gesamtzahl der Stimmen der Gemeinde werden auf die entsandten Mitglieder verteilt, wobei die übrigen Stimmen, welche nicht mehr aufgeteilt werden können, dem Bürgermeister zugeordnet werden. Für den Amtsausschuss und die entsandten Mitglieder bedeutet dieses, dass jedes Mitglied über 3 Stimmanteile verfügt. Der Bürgermeister aus Sieverstedt über 4 Stimmen, der Bürgermeister aus Oeversee über 5 Stimmen und der Bürgermeister aus Tarp über 7 Stimmen. Insgesamt also 43 Stimmen.