Auszug - 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert:
Die Fläche am Anemonenbogen ist zurzeit eine Wildwuchsfläche / abgeholzte Fläche und der westliche schmale Teil kann Grünfläche bleiben, die Fläche zwischen Anemonenbogen und Wiekier Acker wird dem Mischgebiet zugeschlagen. Der Teil am Wendehammer könnte ein bis zwei Baugrundstücke ergeben. Hierfür muss die Grünfläche in hochwertiges Bauland umgewandelt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet im nördlichen Bereich der Straße „Anemonenbogen“ innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“, so dass zwei Baugrundstücke entstehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig