Auszug - 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, die landesplanerische Stellungnahme und den abschließenden Beschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gerhard Nörenberg umreißt kurz die Beschlussvorlage und die Planungsinhalte der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die abgegebenen Stellungnahmen haben keine Einschränkungen für die weitere Planung des 5. Bauabschnittes im Schellenpark ergeben.
Beschluss:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:
Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:
Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Abschließender Beschluss:
5.1 Die Gemeindevertretung beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp.
5.2 Die Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.
6. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
7. Weiteres Vorgehen:
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp ist dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig