Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 "Treeneblick" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | TOP 6-1 B-Plan Treeneblick (3858 KB) |
Herr Brodersen stellt die Beschlussvorlage kurz vor.
Herr Bölck ergänzt, dass der Investor in der Seniorenwohnanlage sehr aktiv und engagiert ist. Er ist sehr zufrieden. Er ergänzt, dass die Kosten des Verfahrens vom Investor getragen werden. Hernach stellt Herr Bölck den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Treeneblick“ für die Flurstücke 357 und 358, Flur 5, Gemarkung Oeversee, nördlich der Gemeindestraße Treeneblick.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig