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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bedarf weiterer Kindergartenplätze in der Gemeinde Oeversee  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bilschau Krug
Ort: Am Krug 2, 24988 Oeversee
2017/25/025 Bedarf weiterer Kindergartenplätze in der Gemeinde Oeversee
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Thomsen berichtet, dass der Ausschuss sehr intensiv und kontrovers über den weiteren Bedarf an Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen diskutiert hat. Sie erläutert, dass die vorgelegten Zahlen der Kindertagesstätten auf doppelte Meldungen überprüft wurden und diese entsprechend gestrichen wurden. Ebenso erörtert sie, dass die Zahlen natürlich immer mit Unwägbarkeiten wie Zuzüge und Wegzüge verbunden sind und auch die Anzahl der Geburten nicht genau vorausgesagt werden kann.

Es sollen verschiedene Alternativen (Anbau, Nutzung Jugendraum, altes Feuerwehrgerätehaus) unter Einbeziehung der jetzigen Nutzer geprüft werden.

Dazu wird die Beratung eines Planungsbüros benötigt.

 

Im Laufe der Diskussion wird angeregt zu prüfen, ob eine zentrale Anmeldung der Kindergartenplätze über das Amt Oeversee erfolgen kann. 

 


Beschluss:


 

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Planung einer ggf. erforderlichen Erweiterung des ADS-Sportkindergartens an der Grundschule Oeversee Planungskosten für die Leistungsphasen 1 und 2 im Haushalt 2018 einzuplanen.

Dadurch wird es möglich, 2018 die Planung durchzuführen und auf dieser Grundlage ggf. Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise zu treffen.

Im Vorwege der Planung eines Anbaus ist zu prüfen, ob bereits vorhandene Liegenschaften, wie z. B. der Jugendtreff, für die Einrichtung einer Kita-Gruppe geeignet wären. Der Bürgermeister wird beauftragt die erforderlichen Gespräche mit den Nutzern zu führen.

Die für die Planung eingestellten Mittel sind für diesen Zweck gebunden und können nur durch Beschluss des Schul- und Kindergartenausschusses oder des Finanzausschusses zur Deckung anderer Aufwendungen eingesetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig