Auszug - Diskussion und Beschluss über Sprungturm Sanierung (Geländer sowie Erhöhung der Sprunghöhe auf 3 bzw. 5 Meter)
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Beratung |
Der Vorsitzende zeigt Fotos des sanierungsbedürftigen Sprungturms. Die Sprunghöhe soll nicht erhöht werden. Hier liegt ein Formulierungsfehler in der Einladung vor. Das Geländer der Sprungplattformen 3 bzw. 5 Meter muss auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe erhöht werden. Hierzu ist für beide Plattformen ein neues Geländer erforderlich. Es liegt eine fachliche Notwendig-keit vor. In dem Zusammenhang muß der Bodenbelag beider Sprungplattformen saniert und den gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.
Beschluss:
Der Ausschuß beschließt die Ausführung der erforderlichen Arbeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
JA-Stimmen: | 6 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |