
Lebensmittel (Marktüberwachung)
In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Beschreibung
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.
Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).
Zuständigkeit
An das Landeslabor (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder an die Kreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen
Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Buchprüfer/in - öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Reisegewerbekarte - Ausnahme von der Erfordernis
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
Ansprechpartner
Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel.: +49 4321 / 904 - 600
Fax: +49 4321 / 904 - 619
E-Mail: info@lvua-sh.de
Landesportal Schleswig-Holstein




