
Untersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Beschreibung
Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Das Erfordernis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung entfällt für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche oder den Jugendlichen zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein bei der zuständigen Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro oder Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Die Arztwahl ist frei.
Kosten
Sofern Ihr Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein ist, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung vom Land getragen.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass oder
- Kinderausweis (soweit vorhanden)
Rechtsgrundlage
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
verwandte Vorgänge
- Buchmacher/in (Wetten) - Erlaubnis
- Heilpraktiker/in - Erlaubnis
- Immissionsschutz: Genehmigungen/Anzeigen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- Schwarzarbeit
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Ansprechpartner
Amt Oeversee
Der Amtsvorsteher
Tornschauer Straße 3-5
24963 Tarp
Tel.: 04638/880
Fax: 04638/8811
E-Mail: info@amt-oeversee.de
Web: www.amtoeversee.de
Mitarbeiter (Amt Oeversee)
Frau Rosita Thonfeld ![]()
Fachbereich III
Einwohnermeldeamt und Bürgerbüro
Tel.: 04638 / 88 42
Fax: 04638 / 88 11
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-oeversee.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 02
Landesportal Schleswig-Holstein




