Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst

Im Anschluss an das erste Staatsexamen kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das zweite Staatsexamen abgelegt wird.  


Beschreibung

Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt.



Zuständigkeit

An das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG), wenn es um den Vorbereitungsdienst für Juristen (Rechtsreferendariat) geht.

An das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MJGI), wenn es um die Ausbildung zum Richter geht.



Fristen

Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für das juristische Referendariat muss spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin am 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 1. August, 1. Oktober oder 1. Dezember eines jeden Jahres bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts schriftlich eingegangen sein.



erforderliche Unterlagen

Der Bewerbung für das juristische Referendariat müssen folgende Bewerbungsunterlagen beigefügt werden:
 

  • ein Einstellungsantrag mit Erklärungen nach Vordruck; 
  • ausgefüllte Personalbögen, in denen sämtliche Vornamen anzugeben sind; 
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der ersten Prüfung oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung; bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die die Prüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, genügt die Angabe ihrer Prüfungskennzahl; 
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Bewerberin oder des Bewerbers und etwaiger Personen, denen sie oder er Unterhalt schuldet, gegebenenfalls auch der Heiratsurkunde und eines Scheidungsurteils ohne Angabe der Scheidungsgründe; 
  • - eine Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder die Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres,
    - die Angabe, ob aufgrund der in Buchstabe a genannten Zeiten ein Nachteilsausgleich bei der Hochschulzulassung in Anspruch genommen worden ist und
    - Bescheinigungen und Unterlagen, die diese Angaben bestätigen;
  • eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über den Gesundheitszustand nach Vordruck;
  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei Behörden, ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde (für Bewerberinnen oder Bewerber, die die erste Prüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, ist die Vorlage entbehrlich, wenn das für diese Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist).

 




Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat und zur Richterausbildung finden Sie auf den Internetseiten des OLG und des MJGI.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
Dammtorwall 13
20354 Hamburg, Stadt

Tel.: +49 40 / 42843 - 2023
Fax: +49 40 / 42843 - 3883
Web: justiz.hamburg.de/2-examen/kontakt/
 


Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel

Tel.: +49 431 / 988
 


Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration - D115-Auskunft
Lorentzendamm 35
24103 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7145
24171 Kiel

E-Mail: D115@jumi.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein