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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/40/009  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
09.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
15.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt2 geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthält alle im Haushaltsjahr 2023r die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Sieverstedt voraussichtlich anfallenden Erträge/Einzahlungen sowie entstehenden Aufwendungen/Auszahlungen.

 

Im Ergebnisplan beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.119.100 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt 3.475.500 €. Damit übersteigen die Aufwendungen die Erträge um 356.400 €, womit im Entwurf der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag in ebendieser Höhe ausgewiesen wird.

 

Infolgedessen wird dem in § 75 Gemeindeordnung (GO) verankerten Haushaltsgrundsatz, nach dem der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein soll, nicht entsprochen.

 

Zu den wesentlichsten Erträgen der Gemeinde Sieverstedt zählen mit 1,81 Mio. € in 2023 die Steuereinnahmen. Allein 860.000 € entfallen dabei auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Im Vergleich zum Planansatz des Vorjahres sind dies 136.000 € mehr.

 

Die für 2023 veranschlagten Gewerbesteuererträge betragen im beigefügten Haushaltplan-Entwurf 550.000 €. Hier bleibt zunächst einmal abzuwarten, wie sich die Gewerbesteuer im Laufe des Jahres 2023 entwickelt. In 2022 wurden Gewerbesteuererträge in Höhe von rd. 612.000 € erzielt.

 

Neben den Steuereinnahmen gehören die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt 986.400 €r 2023 zu den bedeutendsten Ertragsquellen der Gemeinde Sieverstedt. Hierin sind die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 803.700 € enthalten, die der Gemeinde Sieverstedt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs in 2023 zufließen werden. Davon entfallen 131.800 € auf die steuerkraftunabhängigen Schlüsselzuweisungen, die auf Grundlage der Kilometerzahl der Gemeindestraßen ermittelt werden. Die Schlüsselzuweisungen liegen um 88.700 € über dem Planansatz des Vorjahres.

 

Bei den veranschlagten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3,48 Mio. € entfallen in 2023 allein 2,47 Mio. € auf die sogenannten Transferaufwendungen. Neben den Kostenanteilen für die Kindergärten in Höhe von 608.000 € (+223.000 € im Vergleich zum Vorjahr), den Schulkostenbeiträgen in Höhe von 375.000 € (+3.000 € im Vergleich zum Vorjahr), dem Kostenanteil für die Feuerwehr in Höhe von 72.600 € (-2.100 € im Vergleich zum Vorjahr) und der Umlage an den Schulverband in Höhe von 60.000 € fallen hierunter auch die Kreisumlage und die Amtsumlage.

 

r die Kreisumlage sind 907.500 € eingeplant worden. Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Sieverstedt sind im Vergleich zum Vorjahr 84.200 € mehr an den Kreis Schleswig-Flensburg zu entrichten. Demgegenüber fällt die Amtsumlage in Höhe von 339.900 € im Vergleich zum Vorjahr niedriger aus (-27.300 €), da der Hebesatz für die Amtsumlage von 16,20% auf 13,60 % abgesenkt werden konnte.

 

Der Gewerbesteuerumlagesatz liegt wie im Vorjahr bei 35%. Bei prognostizierten Erträgen aus Gewerbesteuer in Höhe von 550.000 € liegt die Gewerbesteuerumlage bei 51.000 €.

 

Die Kostenanteile für die Kindergärten steigen wie oben erwähnt um 223.000 €. Diese Entwicklung lässt sich wie folgt begründen: Die Anzahl der Kinder, die bei der Berechnung der von der Wohnortgemeinde zu entrichtenden Finanzierungsbeiträge zugrunde gelegt werden, ist zuletzt stark angestiegen. Zudem wurde bei der Planung berücksichtigt, dass bei der KiTa Havetoft in 2023 eventuell ein Defizit auszugleichen ist. Und es wurde vorsorglich eine Defizitabdeckung für einen neuen Kindergarten in Sieverstedt, der den Betrieb wahrscheinlich Mitte 2023 aufnehmen wird, eingeplant. Gleichzeitig wurden auch die zu erwartenden Erstattungen für diese Kindertageseinrichtungen im Haushaltsplan angesetzt. Diese machen 105.500 € aus, so dass nach Berücksichtigung dieser Kostenerstattungen die tatsächliche Mehrbelastung für die Gemeinde 117.500 € beträgt.

 

r Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden im beigefügten Haushaltsplan-Entwurf insgesamt 351.900 € eingeplant. Dieser Planwert liegt deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+37.600 €). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betreffen die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften und des Infrastrukturvermögens. r die Neuverlegung bzw. Reparatur von Gehwegen im Zuge des Breitbandausbaus sind 50.000 € eingeplant worden. Weiterhin wurden für das Ausbaggern von Gräben und die Unterhaltung der Wirtschaftswege 15.000 € angesetzt. Bezüglich der Straßenbeleuchtung sind für die Erneuerung von Schaltkästen 20.000 € berücksichtigt worden.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt wie im Vorjahr 3,22 Stellen. Auf Grundlage der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wurden die zu veranschlagenden Personalaufwendungen für 2023 berechnet. Diese liegen bei insgesamt 152.000 €        (+5.400 € im Vergleich zum Vorjahr).

 

Im Finanzplan beträgt der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.076.700 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.291.400 €. Damit ergibt sich hier ein Saldo in Höhe von -214.700 €.

 

Folglich ist es nicht möglich, die r die laufenden Kredittilgungen veranschlagten Beträge in Höhe von 48.000 € über den Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit abdecken zu können.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit beträgt laut beigefügtem Entwurf der Haushaltssatzung 375.000 €. Davon entfallen 48.000 € auf Kredittilgungen.

 

327.000 € wurden für Investitionen eingeplant. Von dieser Summe entfallen 90.000 € auf Kosten für Grunderwerb und Bauleitplanung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.

 

75.000 € sind für den Einbau eines Fahrstuhles in der Grundschule vorgesehen. Die Umrüstung der Deckenbeleuchtung auf LED in der Sporthalle schlägt mit weiteren 75.000 € zu Buche. Bei dieser Maßnahme kann mit einer 15%igen Förderung (11.200 €) gerechnet werden. 

 

Zudem wurden -r den Fall, dass die Gemeinde die Erwerbsverhandlungen für die Fläche im Grünen Weg erfolgreich abschließen kann - r die Planung einer möglichen Erschließung des Baugebietes Kosten in Höhe von 60.000 € angesetzt. Und für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED sind im Haushalt 20.000 € vorgesehen.

 

Detailliert sind alle geplanten Investitionen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 aufgelistet.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist im beigefügten Satzungsentwurf mit 256.200 € ausgewiesen. 11.200 € betreffen die oben dargestellte Zuwendung für die Umrüstung der Deckenbeleuchtung in der Sporthalle.

 

Die veranschlagten Kreditaufnahmen machen insgesamt 245.000 € aus. Damit soll die Finanzierung der Investitionsprojekte Grunderwerb und Bauleitplanung für das neue Feuerwehrgerätehaus, Einbau eines Fahrstuhls in der Grundschule, Umrüstung der Deckenbeleuchtung auf LED und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED sichergestellt werden.

 

Die veranschlagte Neuverschuldung in Höhe von 245.000 €hrt dazu, dass der Haushalt 2023 einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedarf.

 

Per 31.12.2021 verfügte die Gemeinde Sieverstedt über liquide Mittel in Höhe von 555.614,08. Die Haushaltsplan 2022 sieht eine Reduzierung dieser Mittel um 346.500 € vor. Infolge der in 2022 eingetretenen Ergebnisverbesserungen dürfte der planerische Geldbestand der Gemeinde Sieverstedt zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 tatsächlich jedoch bei ca. 300.000 € liegen. Gemäß Planung für 2023 sinkt der Bestand an Finanzmitteln um 333.500 €.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt Sieverstedt 2023 (2485 KB)