Vorlage - 2022/50/095
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Tarp (FBS) beantragt für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 4.350,00 € und die Übernahme der Mietkosten 2022 für die von der FBS genutzten Räumlichkeiten.
Im Vorjahr hat die FBS von der Gemeinde Tarp einen Zuschuss in Höhe von 4.350,00 € erhalten. Außerdem wurden der FBS die in 2021 abgerechneten Heiz- und Betriebskosten des Jahres 2020 in Höhe von 4.533,08 € erstattet.
Für die Förderung der FBS wurden im Haushalt 2021 unter dem Teilergebnisplan 362000 Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt.
Der Zuschussantrag 2023 und der Nachweis der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung 2022 sind im Anhang beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, der FBS in 2023 einen Zuschuss in Höhe von 4.350,00 € zu gewähren und die Mietkosten 2022 für die von der FBS genutzten Räumlichkeiten in voller Höhe zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto 362000.5318000 / 7318000: Aufwand/Auszahlung in Höhe von 4.350,00 € zuzüglich Mietkosten 2022. Im Haushalt 2023 stehen unter dem vorgenannten Produktsachkonto Mittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung.
Anlage/n:
Zuschussantrag der FBS vom 15.12.2022
Anlage 1: Beschreibung der Maßnahmen
Anlage 2: Finanzierungsplan (nichtöffentlich)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zuschussantrag 2023-DGF-Familienbildungsstätte (598 KB) |