Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/063-01  

Betreff: 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" der Gemeinde Tarp
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Satzungsbeschluss

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/50/063
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
06.03.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 04.11.2022 hat der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Seitens der Öffentlichkeit wurden weder Bedenken noch Hinweise vorgebracht.

 

-          Im Rahmen der weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/Bedenken geäert. Die immissionsrechtliche Würdigung wurde durch eine Schalltechnische Untersuchung ergänzend berücksichtigt.
Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt. Auf die Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBO-SH beschließt die Gemeindevertretung die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskernr das Gebietdlich angrenzend an die Dorfstraße (L 247) in zentraler Ortslage, das Grundstück Dorfstraße 10“ der Gemeinde Tarp, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

nur digital

- Abwägungstabelle

- Schalltechnische Untersuchung

- Begründung zur Planungsänderung

- Planzeichnung_Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (110 KB)      
Anlage 2 2 Schalltechnische Untersuchung (2270 KB)      
Anlage 3 3 Begründung_Satzungsbeschluss (1193 KB)      
Anlage 4 4 Satzung (1056 KB)      
Stammbaum:
2022/50/063   16. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 "Ortskern" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage
2022/50/063-01   16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" der Gemeinde Tarp hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Satzungsbeschluss   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage