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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/028-02  

Betreff: 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss.

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/25/028
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
28.02.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Zeit vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022 hat der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Harsee-Feld“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Seitens der Öffentlichkeit wurden weder Bedenken noch Hinweise vorgebracht.

 

-          Im Rahmen der weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt. Auf die Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBO-SH beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Harsee-Feld“ r das Gebiet westlich und südlich des Verkehrsweges „Sankelmarker Weg“, östlich des Verkehrsweges „Ahornweg“ sowie nordwestlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ (K 135) in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amtoeversee.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

nur digital

- Abwägungstabelle

- Begründung zur Planungsänderung

- Satzungstext

- Planzeichnung_Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oeversee_4.Änd.BPL4_Abwägungsunterlage (79 KB)      
Anlage 2 2 Oeversee_4.Änd.BPL4_Begründung_Satzungsbeschluss (752 KB)      
Anlage 3 3 Oeversee_4.Änd.BPL4_Satzung_Text (63 KB)      
Anlage 4 4 Oeversee-4-Änd-BPL-4-Satzungsbeschluss (344 KB)      
Stammbaum:
2022/25/028   Beratung und Beschlussfassung zur 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage
2022/25/028-01   Beratung und Beschlussfassung zur 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage
2022/25/028-02   4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss.   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage