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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/40/019  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 31.12.2021 sowie über die Ergebnisverwendung 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
29.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
07.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Sieverstedt hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 5.663.300,61 €. Die Gemeinde Sieverstedt verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 2.801.065,66 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2021 beträgt die Ergebnisrücklage 550.865,86 €. Das sind 26,72% der Allgemeinen Rücklage, die 2.061.454,90 € aufweist.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 36,4%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen. Sofern der in 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 739.610,76 aufweisen. Dies sind 35,88% der Allgemeinen Rücklage.

Trotzdem können evtl. in den Folgejahren eintretende Jahresfehlbeträge nur noch begrenzt durch die Ergebnisrücklage abgedeckt werden. Soweit eine solche Abdeckung nicht mehr möglich ist, ist der dann verbleibende Jahresfehlbetrag in der Bilanz als vorgetragener Jahresfehlbetrag auszuweisen und nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage auszubuchen. 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 


Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.663.300,61 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € sowie der Lagebericht per 31.12.2021 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Sieverstedt 2021 (865 KB)