Vorlage - 2022/40/019
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Sieverstedt hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.
Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 5.663.300,61 €. Die Gemeinde Sieverstedt verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 2.801.065,66 €.
Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.
Per 31.12.2021 beträgt die Ergebnisrücklage 550.865,86 €. Das sind 26,72% der Allgemeinen Rücklage, die 2.061.454,90 € aufweist.
Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 36,4%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen. Sofern der in 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 739.610,76 € aufweisen. Dies sind 35,88% der Allgemeinen Rücklage.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.663.300,61 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € sowie der Lagebericht per 31.12.2021 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Jahresabschluss Sieverstedt 2021 (865 KB) |