Vorlage - 2022/50/059
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Sachverhalt:
Im Zuge der personellen Veränderung der Leitung der Volkshochschule ist die rechtliche Grundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ebenfalls anzupassen.
Die bisherige Aufwandsentschädigung lag bei mtl. 376 € und wird auf 450 € mtl. Angehoben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der 5. Nachtragssatzung der Entschädigungssatzung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringe Anpassung der Ansätze
Anlage/n:
5. Nachtrag zur Entschädigungssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | 5. Nachtrag zur Entschädigungssatzung (106 KB) |