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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/014-01  

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee im Ortsteil Barderup
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
05.09.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
27.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplansr das Gebiet im nordwestlichen Bereich des Ortsteils Barderup, westlich der Barderuper Dörpstraat,rdlich des Westermoorwegs auf einer Fläche westlich angrenzend an das Grundstück Barderuper Dörpstraat 11.

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche.

Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans zwingend erforderlich ist.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet im nordwestlichen Bereich des Ortsteils Barderup, westlich der Barderuper Dörpstraat, nördlich des Westermoorwegs auf einer Fläche westlich angrenzend an das Grundstück Barderuper Dörpstraat 11, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

Das Gelände soll als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Pro Regione GmbH, Lise-Meitner-Str. 29, 24941 Flensburg beauftragt werden.
  3. Pro Regione wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
  4. Pro Regione wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.


Anlage/n:

12. Änderung Flächennutzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oeversee 12. FNP Übersichtsplan (64 KB)