Vorlage - 2022/25/028-01
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Sachverhalt:
Für die Anpassung des Bebauungsplanes sind die Unterlagen für das weitere Verfahren erstellt und in der Anlage (Planzeichnung und Begründung) beigefügt.
Hintergrund der Änderung ist die Anpassung und Korrektur des ehemaligen im Bebauungsplan einbezogenen Sichtdreiecks zur Kreuzung sowie die damit einhergehende Veränderung der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Harsee-Feld“ für das Gebiet westlich und südlich des Verkehrsweges „Sankelmarker Weg“, östlich des Verkehrswe-ges „Ahornweg“ sowie nordwestlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ (K 135) in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Nur digital
- Planzeichnung
- Begündung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planzeichnung (347 KB) | ||||
2 | Begründung (753 KB) |
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